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Soziale Wiedereingliederung

Das Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Teilhabeleistung, welche die persönliche Entwicklung von Menschen mit seelischer Erkrankung ganzheitlich fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder erleichtern soll. Das ABW soll sie durch Beratung, Anleitung und Übung dazu befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Unsere ausgebildeten Sozialarbeiter leisten hierfür eine aufsuchende Hilfe unter Berücksichtigung der individuellen Lebensverhältnisse.

Die Intensität dieser bezugspädagogischen Leistung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen des Einzelnen und wird in Absprache mit dem Kostenträger festgelegt.

Die Integrierte Versorgung ist die Idee einer neuen „sektorenübergreifenden“ Versorgungsform im Gesundheitswesen. Sie fördert eine stärkere Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen und Sektoren (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser), um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.

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Wer kann Ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen?

Jede volljährige Person, die in der Region Hannover oder dem Landkreis Celle lebt und an einem seelischen Problem leidet oder von Behinderung als Folge einer seelischen Erkrankung bedroht ist und dadurch in der Persönlichkeitsentwicklung und selbstbestimmten Lebensführung benachteiligt ist.

Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens

  • Förderung der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • Erlangung von Alltagskompetenz durch Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsanforderungen (z.B. Einkaufen, Haushalt, Kochen, behördliche Angelegenheiten, Umgang mit finanziellen Mitteln)
  • Förderung oder Erhalt einer möglichst weitgehenden Unabhängigkeit von Betreuung
  • Unterstützung bei der Beschaffung und dem Erhalt einer Wohnung
  • Förderung einer angemessenen individuellen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Hilfestellung bei der Entwicklung von persönlichen Perspektiven
  • Entwicklung einer beruflichen Perspektive und Anbahnung einer Ausbildung/ Weiterbildung und beruflichen Qualifizierung
  • Anbahnung zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines angemessenen Berufes
  • Förderung von Kontaktfähigkeit und Hilfestellung bei der Anbahnung/Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen
  • Erweiterung psychosozialer und kommunikativer Kompetenzen, sowie Hilfestellung bei der Bewältigung von Schwierigkeiten mit Dritten
  • Förderung und Entwicklung kreativer Fähigkeiten
  • Beratung in Konflikt- und Krisensituationen und Förderung von Ressourcen und Selbsthilfepotentialen
  • Erhalt von Krankheitseinsicht und Behandlungsmotivation, sowie Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Maßnahmen und Behandlungen (z.B. pHKP) 

Wer finanziert Ambulant Betreutes Wohnen?

Wir sind zugelassener Anbieter für Ambulant Betreutes Wohnen als qualifizierte Assistenzleistung gemäß §78 SGB IX für die gesamte Region Hannover und dem Landkreis Celle.

Die Kosten für diese Leistung können in Abhängigkeit von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach Antragstellung ganz oder teilweise durch den zuständigen Eingliederungshilfeträger übernommen werden oder als Privatleistung beauftragt werden.

Gerne unterstützen wir Sie beim Kontakt zum Eingliederungshilfeträger und dem damit verbundenem Formularwesen.

Ambulanter Pflegedienst, Betreutes Wohnen & Tagespflege

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